Die Antikorruptionsrichtlinie von Visa Inc.
1.0 Zweck
Visa Inc. hat diese Antikorruptionsrichtlinie (die „Richtlinie“) verabschiedet, um die Anforderungen und Einschränkungen des U.S. Foreign Corrupt Practices Act, des U.K. Bribery Act und anderer anwendbarer Korruptionspräventionsgesetze weltweit einzuhalten.
2.0 Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Direktor:innen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter:innen und Zeitarbeiter:innen („Visa Mitarbeiter:innen“) der Visa Inc. und ihrer Tochtergesellschaften („Visa“ oder das „Unternehmen“). Diese Richtlinie muss in Verbindung mit anderen Richtlinien, Verfahren und Leitlinien des Unternehmens gelesen werden, einschließlich des Kodex für geschäftliches Handeln und Ethik sowie der Richtlinie zum Reise-, Spesen- und Einkaufskartenprogramm. Soweit diese Richtlinie jedoch restriktiver ist, hat sie Vorrang vor den anderen geltenden Richtlinien und Verfahren des Unternehmens (einschließlich Geschenken, Mahlzeiten oder Unterhaltung). Diese Richtlinie kann in andere Sprachen übersetzt werden – wenn dies der Fall ist, hat die englischsprachige Version Vorrang bzw. ist maßgeblich.
Die regionalen Abteilungen für Ethik und Compliance sowie Recht können geografisch oder länderbezogen spezifische Ausgabenlimits festlegen, bei deren Überschreitung vorab Autorisierungsverfahren erforderlich sind. Die regionalen Abteilungen für Ethik und Compliance und Recht können Fragen zu dieser Richtlinie beantworten und stehen Ihnen für die Beratung zu allen marktspezifischen Verfahren zur Verfügung.
3.0 Grundsatzerklärung
Das Unternehmen verpflichtet sich, Geschäfte durch fairen und ehrlichen Wettbewerb auf dem Markt zu gewinnen. Die Einhaltung dieser Antikorruptionsrichtlinie und der Leitlinien zur Antikorruptionsrichtlinie (Anhang A) liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter:innen des Unternehmens. Der Verwaltungsrat und sein Prüfungs- und Risikoausschuss, der/die Chief Executive Officer, die Geschäftsleitung und der/die Chief Ethics and Compliance Officer müssen sicherstellen, dass das Unternehmen in allen Geschäftsaktivitäten die höchsten rechtlichen und ethischen Standards einhält. Visa hält sich bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit an den Wortlaut und den Geist der geltenden Antikorruptionsgesetze. Es ist strengstens untersagt, jemandem direkt oder indirekt etwas von Wert oder einen unzulässigen Vorteil zu versprechen, zu gewähren, anzubieten, zu geben, anzunehmen oder zu erbitten, mit der Absicht oder dem Anschein einer unzulässigen Beeinflussung seiner/ihrer Entscheidungen oder seines/ihres Verhaltens oder als Prämie für eine unzulässige Leistung.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß den Antikorruptionsgesetzen. Als US-amerikanisches Unternehmen, das an der New Yorker Börse gehandelt wird, unterliegt das Unternehmen dem U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Der FCPA ist ein Gesetz mit strafrechtlichen Bestimmungen, das es verbietet, Amtsträgern von Nicht-US-Regierungen (ein weit gefasster Begriff, der Angestellte auf allen Ebenen von Nicht-US-Regierungen sowie Angestellte staatlicher oder staatlich kontrollierter Wirtschaftsunternehmen, wie z. B. staatlicher Finanzinstitute, und politischer Kandidaten, politischer Parteien oder Parteifunktionäre außerhalb der USA sowie öffentlicher internationaler Organisationen umfasst) direkt oder indirekt etwas von Wert zu versprechen, zu gewähren, anzubieten oder zu geben, um eine Handlung oder Entscheidung eines Nicht-US-Beamten in seiner offiziellen Eigenschaft zu beeinflussen. Der FCPA gilt für das Verhalten des Unternehmens und der Visa Mitarbeiter:innen weltweit. Das Unternehmen unterliegt auch einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften bezüglich geschäftlicher Zuwendungen, die von Mitarbeiter:innen der US-Regierung angenommen werden dürfen. Das Versprechen, das Angebot oder die Übergabe eines Geschenks, eines Gefallens oder einer anderen Zuwendung an eine/einen Regierungsbeamt:in oder eine/einen Mitarbeiter:in der US-Regierung, die gegen diese Regeln verstößt, kann nicht nur gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen, sondern auch eine Straftat darstellen.
Das Unternehmen Visa und die Mitarbeiter:innen von Visa müssen auch den UK Bribery Act 2010 („Bribery Act“) einhalten. Der Bribery Act verbietet sowohl die Bestechung von Regierungsbeamt:innen als auch die Bestechung im Geschäftsverkehr. Der Bribery Act stellt es unter Strafe, eine Bestechung anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren (was für die Zwecke dieser Antikorruptionsrichtlinie einen finanziellen oder sonstigen Vorteil bedeutet), eine Bestechung zu fordern, zu vereinbaren oder anzunehmen oder eine/einen ausländische/n Amtsträger:in zu bestechen. Das Unternehmen kann auch stellvertretend haftbar gemacht werden, wenn es versäumt, Bestechung in seinem Namen zu verhindern, und ist verpflichtet, angemessene Verfahren einzuführen, um Bestechung durch Personen zu verhindern, die Dienstleistungen für oder im Namen des Unternehmens erbringen, einschließlich der von Tochtergesellschaften erbrachten Dienstleistungen.
Neben dem FCPA und dem Bribery Act kann das Unternehmen auch anderen Antikorruptionsgesetzen auf der ganzen Welt unterworfen sein.
Es ist strengstens untersagt, Regierungsbeamt:innen (wie in Anhang A definiert) eines Landes unter Verletzung der Antikorruptionsgesetze etwas von Wert zu geben oder anzubieten oder illegale Zahlungen an Dritte zu leisten, wenn Sie wissen oder Grund zur Annahme haben, dass einem/einer solchen Beamt:in ein Anteil angeboten, gegeben oder versprochen wird. Beschleunigungszahlungen, also Zahlungen zur Beschleunigung oder Sicherstellung der Durchführung einer routinemäßigen staatlichen Maßnahme, sind ebenfalls verboten.
Schließlich verbieten viele Antikorruptionsgesetze auch das Versprechen, Anbieten oder Zahlen von Bestechungs- oder Schmiergeldern an private Parteien. Diese Richtlinie verbietet das Versprechen, Autorisieren, Anbieten, Geben, Annehmen oder Anfordern von Wertgegenständen oder anderen Vorteilen an Dritte, einschließlich eines Kunden, potenziellen Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartners, mit der Absicht oder dem Anschein, die Geschäftsentscheidungen des Empfängers unangemessen zu beeinflussen oder zu belohnen.
4.0 Rechenschaftspflicht
4.1 Richtlinien- und Programmverantwortlicher
Der/die Chief Ethics and Compliance Officer ist der Eigentümer der Richtlinie und des Programms. Er oder sie verwaltet die Richtlinie und entwickelt einen politischen Rahmen, der Verfahren, Instrumente, Kommunikation und Schulungen umfasst, um diese Richtlinie umzusetzen und ihre Ziele zu erreichen. Die Abteilung Global Ethics and Compliance beaufsichtigt die jährlichen Schulungen zu dieser Richtlinie, die für die betreffenden Visa Mitarbeiter:innen durchgeführt werden.
4.2 Executive Sponsor
Der Executive Sponsor der Richtlinie ist der Rechtsberater.
4.3 Überwachung der Richtlinie
Das Risikokomitee des Unternehmens (Corporate Risk Committee, CRC) beaufsichtigt diese Richtlinie durch regelmäßige Aktualisierungen. Dies geschieht durch die globale Abteilung für Ethik und Compliance.
4.4 Ausnahmen
Ausnahmen von dieser Richtlinie müssen im Voraus vom Richtlinienverantwortlichen, dem Rechtsberater der Richtlinie und dem CRC autorisiert werden. Der Richtlinienverantwortliche verfolgt alle Ausnahmen oder Verzichtserklärungen von der Richtlinie.
5.0 Untersuchung von Verstößen
Das Unternehmen untersucht alle eingegangenen Meldungen über Verstöße oder vermutete Verstöße gegen diese Richtlinie und duldet keine Vergeltungsmaßnahmen für Meldungen oder Beschwerden, die in gutem Glauben gemacht wurden. Der Verhaltens- und Ethikkodex von Visa schützt alle Personen, die eine Meldung oder Beschwerde einreichen, und von den Mitarbeiter:innen von Visa wird erwartet, dass sie bei internen Untersuchungen von Fehlverhalten kooperieren.
Jegliches Verhalten, das gegen diese Richtlinie, den Unternehmenskodex für geschäftliches Handeln und Ethik oder geltendes Recht verstößt, kann zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung führen, vorbehaltlich der lokalen gesetzlichen Bestimmungen.
6.0 Überprüfung der Richtlinie
Der Richtlinienverantwortliche ist dafür verantwortlich, die Richtlinie mindestens einmal jährlich zu überprüfen, um zu bestätigen, dass sie weiterhin relevant ist und die angegebenen Geschäftsziele effektiv erfüllt, und dem CRC bei Bedarf Aktualisierungen zu empfehlen.
7.0 Validierung der Richtlinienkonformität
Diese Richtlinie und die dazugehörigen Verfahren unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch die globale Abteilung für Ethik und Compliance sowie durch interne Revisionen, um die Wirksamkeit der Umsetzung und die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen. Die Ergebnisse und Maßnahmen zur Risikominderung können mit den entsprechenden Interessengruppen überprüft werden. Wesentliche Feststellungen werden dem CRC und/oder dem Verwaltungsrat oder dem/den von ihm beauftragten Ausschuss/Ausschüssen gemeldet.
8.0 Verwandte Dokumente
- Richtlinie zum Reise- und Spesen- und Einkaufskartenprogramm
- Globale Kartenprogramm-Richtlinien: Reise- und Spesen- und Einkaufskarte
- Kodex für geschäftliches Handeln und Ethik
- Leitlinien zur Antikorruptionsrichtlinie