Visa bringt kontaktloses Bezahlen mit Fitbit Pay TM nach Deutschland
13/08/2018
BW-Bank ermöglicht als erste deutsche Bank kontaktloses Bezahlen mit Fitbit PayTM
Frankfurt am Main, 13. August 2018 – Visa (NYSE:V) ermöglicht ab sofort das kontaktlose Bezahlen mit den Smartwatches Fitbit Ionic und Fitbit Versa für Visa Karteninhaber in Deutschland. Als erste kartenausgebende Bank in Deutschland bietet die BW-Bank ihren Kunden die Möglichkeit, Fitbit PayTM zu nutzen. Damit schließt sie sich mehr als 100 Finanzinstituten in 16 Ländern an, die die Funktion unterstützen. Visa Karteninhaber können mit der Bezahlfunktion der Fitbit Versa und Fitbit Ionic weltweit überall dort bezahlen, wo kontaktloses Bezahlen möglich ist.
Laut dem Handelsverband HDE werden bis Ende 2018 in Deutschland 80 Prozent der POS-Terminals kontaktloses Bezahlen akzeptieren. Visa ermöglicht dabei das kontaklose Bezahlen mit verschiedenen Geräten – wie Smartphones und Wearables wie der neuen Fitbit Versa – ganz ohne physisches Portemonnaie. Kunden der BW-Bank können ihre Visa Kreditkarten und MercedesCard ganz einfach in der Fitbit-App auf Android, iOS- oder Windows-Mobilgeräten hinzufügen.
„Die Art des Bezahlens verändert sich gerade rasant – von Plastikkarten zum mobilen Bezahlen bis hin zu Wearables wie den Smartwatches von Fitbit“, sagt Albrecht Kiel, Regional Managing Director, Central Europe bei Visa. „Visa treibt diese Entwicklung mit voran, um das Bezahlen noch einfacher zu machen und die Akzeptanz des kontaktlosen Bezahlens zu fördern.“
Der Visa Token Service ermöglicht sichere Transaktionen mit Fitbit PayTM und bietet Verbrauchern dabei denselben Schutz wie beim Bezahlen mit ihrer physischen Visa Karte. Er ersetzt die klassische Kartennummer durch einen speziellen digitalen Token. Beim Bezahlen wird anstelle der eigentlichen Kartendaten nur der Token an den Händler übertragen, um die Zahlung zu autorisieren.
Zusätzlich gibt der Nutzer bei der Einrichtung von Fitbit PayTM eine PIN ein, die vor unauthorisierten Transaktionen schützt. Eine PIN wird alle 24 Stunden benötigt oder wenn das Gerät vom Handgelenk des Benutzers abgenommen wurde. Bei Diebstahl oder Verlust des Smartphones können Fitbit oder die BW-Bank den mit dem Gerät verbundenen Token sofort sperren oder deaktivieren. Die hinterlegte Visa Karte muss nicht gesperrt und ausgetauscht werden.
Bezahlen mit Wearables auf dem Vormarsch
Die Studie „Wie wir zahlen werden“[1] von PYMNTS und Visa zeigt, dass die Mehrheit der Befragten sich wünscht, dass Wearables den täglichen Einkauf sicher und reibungslos machen. Neue Wearables, wie Fitbit Ionic und Fitbit Versa, gehen besonders auf die Wünsche der Verbraucher ein und bieten zahlreiche Vorteile. Dazu gehören eine schnelle Transaktionsabwicklung beim Einkauf, die Möglichkeit, ohne Geldbörse zu bezahlen, und erhöhte Sicherheit.
Die Umfrage kam zu folgenden Erkenntnissen:
- Egal ob Wearable-Besitzer oder nicht, das bargeldlose Bezahlen wird bevorzugt: Mehr als 60 Prozent aller Befragten bevorzugen Karten und digitale Zahlungen vor Bargeld.
- Wearables sind besonders effizient: Mehr als 85 Prozent der Befragten gaben an, dass sie mit Wearables Zeit sparen.
- Sicherheit und Schutz vor Diebstahl ist Wearable-Besitzern sehr wichtig: Mehr als 70 Prozent der Befragten gaben an, dass für sie Datenschutz und der Schutz vor Diebstahl besonders relevant sind. Der Visa Token Service bietet dabei eine sichere Transaktionsabwicklung.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der Umfrage „Wie wir zahlen werden“ finden Sie hier.
[1]Fallstudien, Vergleiche, Statistiken, Recherchen und Empfehlungen werden entsprechend dem Stand bei Veröffentlichung zur Verfügung gestellt und dienen nur zu Informationszwecken. Sie sollten nicht für operative, marketingbezogene, rechtliche, technische, steuerliche, finanzielle oder sonstige Beratung herangezogen werden. Visa Inc. gibt keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument und übernimmt keine Haftung oder Verantwortung, die sich aus dem Vertrauen auf diese Informationen ergeben könnte. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht als Anlage- oder Rechtsberatung gedacht und die Leser werden ermutigt, sich von einem kompetenten Fachmann beraten zu lassen, wenn eine solche Beratung erforderlich ist.