Security

Schutz von Karteninhaber:innen bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern

Wie funktioniert die Rückerstattung für Visa Karteninhaber:innen bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern wie FTI oder We-Flytour? Wir zeigen, was Verbraucher:innen in Deutschland unternehmen können

Frau, die auf vor Vorderseite ihrer Kreditkarte schaut und etwas auf dem Laptop tippt

Nach dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH hat 2024 auch die We-Flytour GmbH angekündigt, Insolvenz anzumelden. Nun stellen sich betroffene Verbraucher:innen in Deutschland die Frage, wie sie ihr Geld zurückbekommen, falls eine gebuchte Leistung nicht erbracht werden wird. Wir haben die wichtigsten Schritte zusammengestellt.

Welche Rolle spielt Visa?

Visa setzt sich aktiv für Verbraucherschutz ein. Als Betreiber eines der größten Zahlungsnetzwerke der Welt sind bei Visa Zahlungen Prozesse implementiert, die jetzt greifen. Diese Prozesse sollen dazu dienen, Visa Karteninhaber:innen zu schützen, wenn sie Güter oder Dienstleistungen bezahlt, aber nicht erhalten haben. Insolvenzfälle wie die der Reiseanbieter FTI Touristik GmbH und We-Flytour GmbH fallen grundsätzlich in diese Kategorie.

Ich habe bei der FTI bzw. bei We-Flytour eine Pauschalreise gebucht – was soll ich tun? 

Wir empfehlen Konsument:innen grundsätzlich, im ersten Schritt mit ihrem Reiseveranstalter zu klären, ob ihre gebuchte Leistung erbracht werden wird. Bei gebuchten Pauschalreisen (Kombination aus Flug und Hotelübernachtungen sowie ggf. weiteren Leistungen), sollten sich Betroffene nach Rückmeldung des Reiseveranstalters an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) wenden, um den Sicherungsschein einzulösen. Ist die Transaktion durch die Versicherung geschützt, muss die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Rückmeldung des DRSF abwarten – ob dieser etwas bezahlt, wie viel er bezahlt oder ob er nichts zahlt.

Im Falle von We-Flytour wurden alle noch nicht angetretenen Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 26. November laut Angabe des DRFS durch das Unternehmen storniert. Alle bei We-Flytour gebuchten Pauschalreisen sind demnach durch den DRFS abgesichert. Weitere Informationen auf der Webseite des DRFS.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht bezahlt?

Wird der Schaden vom DRSF nicht oder nur teilweise getragen, können Visa Karteninhaber:innen ihren Anspruch gegenüber ihrer kartenausgebenden Bank gemäß der AGB geltend machen. Dazu ist es wichtig, im ersten Schritt die Aussage des DRSF zu erhalten – erst mit dieser Information kann die Bank gegebenenfalls ein Chargeback-Verfahren einleiten. 

Sobald Karteninhaber:innen die Entscheidung des DRSF über die Höhe der Erstattung erhalten oder wenn nach 60 Tagen keine Rückmeldung des DRSF einging, sollten sie sich an ihre kartenausgebende Bank wenden. Die kartenausgebende Bank prüft dann den Fall. Bei einem berechtigten Anspruch leitet sie das Chargeback-Verfahren gegen die Bank des Händlers (Acquirer) des Reiseveranstalters ein. Berechtigte Ansprüche werden den Visa Karteninhaber:innen dann von der kartenausgebenden Bank gutgeschrieben. 

Ich habe nur eine Einzelleistung gebucht – was soll ich tun?

Auch bei gebuchten Einzelleistungen, wie beispielsweise einer Flug- oder Mietwagenbuchung über den betroffenen Reiseveranstalter, sollten Konsument:innen grundsätzlich im ersten Schritt mit ihrem Reiseveranstalter klären, ob ihre gebuchte Leistung erbracht werden wird. Bei Einzelleistungen, wenn keine Versicherungsdeckung durch den DRSF besteht und der Reiseveranstalter die Leistung storniert, sollten sich Betroffene direkt an ihre jeweilige kartenausgebende Bank wenden. Diese prüft den Fall und leitet bei berechtigtem Anspruch das Chargeback-Verfahren ein.

Was ist ein Chargeback-Verfahren?

Ein Chargeback-Verfahren ist ein Weg, durch den eine kartenausgebende Bank das bezahlte Geld wieder zurückerstatten kann. Die kartenausgebende Bank wendet sich dazu an die Bank des Händlers, der das Geld erhalten, aber die Ware oder Dienstleistung nicht geliefert hat – auch dann, wenn der Händler Insolvenz angemeldet hat. Die Händlerbank wiederum kann das Geld von anderen Stellen einfordern. So ist die Karteninhaberin oder der Karteninhaber am Ende in der Lage, das Geld von der kartenausgebenden Bank zurückerstattet zu bekommen. 

In einem solchen Fall muss sich die Karteninhaberin oder der Karteninhaber an die Bank wenden, die die Visa Debit- oder Kreditkarte ausgegeben hat. Der Grund dafür ist, dass Verbraucher:innen nur einen Vertrag mit ihrer kartenausgebenden Bank haben – nie mit Visa direkt. Karteninhaber:innen haben in berechtigten Fällen die Möglichkeit, ihr Geld von dieser Bank zurückzuerhalten. 

Karteninhaber:innen, die mit ihrer Visa Karte bezahlt haben, können bei ihrer kartenausgebenden Bank ein solches Chargeback-Verfahren anstoßen lassen. Die Bank wird den Fall prüfen und dann bei Berechtigung den Vorgang an die Händlerbank weiterreichen. Dieser Prozess basiert auf den Regeln, die Visa für die Teilnehmer des Zahlungsnetzwerks festgelegt hat.

 

Dieser Artikel wurde zuletzt am 27. November 2024 aktualisiert.

Tag: Payment Security